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Social Media Leitfaden für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst

Die Nutzung von Sozialen Medien wie Facebook oder Twitter durch öffentliche Stellen und Behörden wurden in letzter Zeit immer wieder durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden kritisiert.
Trotzdem gehört es doch zur täglichen Lebenswirklichkeit, dass die Bediensteten von Behörden und öffentlichen Stellen auf Sozialen Medien privat und zum Teil auch dienstlich tätig sind. Für diesen Personenkreis sind Sicherheit- und Handlungssicherheit im Online-Bereich von außerordentlichem Interesse.

Das Center for Digital Public Services (CDPS) der technischen Universität München hat daher für die Bediensteten im Öffentlichen Dienst eine Handreichung zur rechtskonformen privaten Nutzung von Social Media erstellt.
Der Leitfaden geht auf die besondere Situation der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes ein. Da sie einerseits als Privatperson auf Social Media unterwegs sind, anderseits als Angestellter oder Angestellte im Öffentlichen Dienst staatliche Aufgaben erfüllen und den Staat repräsentieren.

Den Leitfaden finden Sie unter:

http://sml.tum-cdps.de/assets/Social_Media_Leitfaden_Quickguide1.pdf

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