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Datenschutz bei Wahl- und Abstimmungswerbung

Vor anstehenden Wahlen und Abstimmungen machen Parteien regelmäßig Werbung für sich und/oder Ihr Anliegen.
In diesem Zusammenhang werden Bürgerinnen und Bürger unter anderem von den Parteien persönlich angeschrieben und mit personalisierter Werbung angesprochen. Personalisierte Werbung kann aus datenschutzrechtlich Sicht problematisch sein.
Bürgerinnen und Bürger sind im Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten zunehmend sensibilisiert. Daher stellt sich sowohl für Parteien als auch Bürgerinnen und Bürger zunehmend die Frage, was noch erlaubt und was schon verboten ist.
So sind Parteien oftmals unsicher welche Daten genutzt werden dürfen, während sich Bürgerinnen und Bürger fragen, wie sie sich gegen unerwünscht Werbung zur Wehr setzen können.
Der hessische Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat aus diesem Grund eine Handreichung für den Datenschutz bei Wahl- und Abstimmungswerbung veröffentlicht.

Kurzfassung: https://datenschutz.hessen.de/sites/datenschutz.hessen.de/files/2023-02/handreichung_datenschutz_bei_wahl-_und_abstimmungswerbung.pdf
Langfassung: https://datenschutz.hessen.de/sites/datenschutz.hessen.de/files/2023-02/datenschutz_bei_wahl-_und_abstimmungswerbung_langfassung.pdf

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