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Neue Regeln für den Umgang mit Passwörtern im IT-Grundschutz-Kompendium

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat in seiner aktualisierten Fassung des IT-Grundschutz-Kompendiums (Stand Februar 2020) die Sicherheitshinweise bezüglich der Passwortregelungen geändert. So sollen Passwörter nur noch mit einem validen Grund geändert werden. Weiterhin sollte ein rein zeitlich gesteuerter Wechsel vermieden werden.

Die Empfehlungen des BSI zu Passwortregelungen:

ORP.4.A8 Regelung des Passwortgebrauchs [Benutzer, IT-Betrieb] (B)
Die Institution MUSS den Passwortgebrauch verbindlich regeln (siehe auch ORP.4.A22 Regelung zur Passwortqualität und ORP.4.A23 Regelung für Passwort-verarbeitende Anwendungen und IT-Systeme). Dabei MUSS geprüft werden, ob Passwörter als alleiniges Authentisierungsverfahren eingesetzt werden sollen, oder ob andere Authentisierungsmerkmale bzw. -verfahren zusätzlich zu oder anstelle von Passwörtern verwendet werden können.

Passwörter DÜRFEN NICHT mehrfach verwendet werden. Für jedes IT-System bzw. jede Anwendung MUSS ein eigenständiges Passwort verwendet werden. Passwörter, die leicht zu erraten sind oder in gängigen Passwortlisten geführt werden, DÜRFEN NICHT verwendet werden. Passwörter MÜSSEN geheim gehalten werden. Sie DÜRFENNUR dem Benutzer persönlich bekannt sein. Passwörter DÜRFEN NUR unbeobachtet eingegeben werden. Passwörter DÜRFEN NICHT auf programmierbaren Funktionstasten von Tastaturen oder Mäusen gespeichert werden. Ein Passwort DARF NUR für eine Hinterlegung für einen Notfall schriftlich fixiert werden. Es MUSS dann sicher aufbewahrt werden. Die Nutzung eines Passwort-Managers SOLLTE geprüft werden. Ein Passwort MUSS gewechselt werden, wenn es unautorisierten Personen bekannt geworden ist oder der Verdacht dazu besteht.

ORP.4.A9 Identifikation und Authentisierung [IT-Betrieb] (B)
Der Zugriff auf alle IT-Systemen und Diensten MUSS durch eine angemessene Identifikation und Authentisierung der zugreifenden Benutzer, Dienste oder IT-Systeme abgesichert sein. Vorkonfigurierte Authentisierungsmittel MÜSSEN vor dem produktiven Einsatz geändert werden.   


ORP.4.A22 Regelung zur Passwortqualität [IT-Betrieb] (B)
In Abhängigkeit von Einsatzzweck und Schutzbedarf MÜSSEN sichere Passwörter geeigneter Qualität gewählt werden. Das Passwort MUSS so komplex sein, dass es nicht leicht zu erraten ist. Das Passwort DARF NICHT zu kompliziert sein, damit der Benutzer in der Lage ist, das Passwort mit vertretbarem Aufwand regelmäßig zu verwenden.

ORP.4.A23 Regelung für Passwort-verarbeitende Anwendungen und IT-Systeme [IT-Betrieb] (B)
IT-Systeme oder Anwendungen SOLLTEN NUR mit einem validen Grund zum Wechsel des Passworts auffordern. Reine zeitgesteuerte Wechsel SOLLTEN vermieden werden. Es MÜSSEN Maßnahmen ergriffen werden, um die Kompromittierung von Passwörtern zu erkennen. Ist dies nicht möglich, so SOLLTE geprüft werden, ob die Nachteile eines zeitgesteuerten Passwortwechsels in Kauf genommen werden können und Passwörter in gewissen Abständen gewechselt werden. Standardpasswörter MÜSSEN durch ausreichend starke Passwörter ersetzt und vordefinierte Kennungen MÜSSEN geändert werden. Es SOLLTE überprüft werden, dass die mögliche Passwortlänge auch im vollen Umfang von verarbeitenden IT-Systemen geprüft wird. Nach einem Passwortwechsel DÜRFEN alte Passwörter NICHT mehr genutzt werden. Passwörter MÜSSEN so sicher wie möglich gespeichert werden. Bei der Authentisierung in vernetzten Systemen DÜRFEN Passwörter NICHT unverschlüsselt über unsichere Netze übertragen werden. Wenn Passwörter in einem Intranet übertragen werden, SOLLTEN sie verschlüsselt werden. Bei erfolglosen Anmeldeversuchen SOLLTE das System keinen Hinweis darauf geben, ob Passwort oder Benutzerkennung falsch sind.

Quellen:
https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Kompendium/IT_Grundschutz_Kompendium_Edition2020.pdf;jsessionid=5655F04654DDB8B5E24D0238F2FC07CE.1_cid341?__blob=publicationFile&v=6

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