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Genehmigte Verhaltensregeln

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, hat datenschutzrechtliche Verhaltensregeln für Notare in Deutschland genehmigt. Es ist die erste Genehmigung auf Bundesebene nach Art. 40 DSGVO.
Der BfDi Kelber hält diese Verhaltensregeln für eine gelungene Präzisierung
der technischen und organisatorischen Regelungen, die von Notaren in Bezug auf die insbesondere elektronische Schriftgutverwaltung zu treffen sind. Bei diesen Verhaltensregeln handelt es sich um die ersten Verhaltensregeln aus dem öffentlichen Bereich.
Die genehmigten Verhaltensregeln sind unter folgendem Link zu finden:

https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Verhaltensregeln/VerhaltensregelnNotarinnen-Notare.pdf?__blob=publicationFile&v=3


Quelle:

https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/07_Verhaltensregeln-Notare.html;jsessionid=B11D4F179E44CD1A76DE79E76AC024E2?nn=251944

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