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E-Mail-Weiterleitung und Datenschutz

Die Sommerferien nähern sich mit großen Schritten und die aktuellen Corona-Zahlenlassen hoffen, dass man den Urlaub auch angemessen verleben kann.

Über die Vorfreude sollten aber die Urlaubsregelungen am Arbeitsplatz nicht vernachlässigt werden.

Hierzu gehören unter anderem die Vertretungsregelungen und die E-Mail-Weiterleitung.

 

Wie man es besser nicht macht, kann man derzeit an einem Beispiel in Norwegen sehen.

Ein namentlich nicht benanntes Unternehmen wurde von der norwegischen Aufsichtsbehörde mit einem Bußgeld von 25.000 EUR belegt. Grund für die Verhängung des Bußgelds war eine unrechtmäßige Weiterleitung von E-Mails auf ein gemeinsames Unternehmens-E-Mail-Konto.

Die Aufsichtsbehörde wurde nach Beschwerde eines Mitarbeiters aktiv und nahm sich des Falles an.

Die Aufsichtsbehörde befand, das Unternehmen habe keine Rechtsgrundlage für die Weiterleitung der E-Mails. Die Weiterleitung verstoße gegen die Regularien zum Zugriff des Arbeitgebers auf E-Mail-Postfächer und anderem elektronischem Material sowie gegen die Anforderungen der DSGVO.

Das Unternehmen hatte keine Richtlinien zum E-Mail-Zugriff von Mitarbeiter-Postfächern aufgestellt.

Die Aufsichtsbehörde wies darauf hin, dass o.g. Richtlinien einen unrechtmäßigen Zugriff auf E-Mail-Postfächer von Mitarbeitern verhindern könne.

 

Zusätzlich zudem Bußgeld wurde das Unternehmen aufgefordert eine Richtlinie zum E-Mail-Zugriff zu erstellen.

  

Quelle: https://edpb.europa.eu/news/national-news/2021/norwegian-dpa-company-fined-illegal-forwarding-e-mail_en

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