+49 (0)2236 509 34 01
welcome@duratos.de

Datenschutz im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform 2022

Personen, denen eine Immobilie oder ein Grundstück gehört, erhalten derzeit Schreiben der Steuerverwaltungen, in denen sie aufgefordert werden Informationen bereit zu stellen, die zur Neubewertung der Immobilien und Grundstücke dienen sollen.
Die Aufsichtsbehörde Schleswig-Holstein (ULD) hat zur Zuständigkeit in Datenschutzangelegenheiten einen Hinweis veröffentlicht, in dem der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als zuständige Aufsichtsbehörde bzw. Ansprechpartner benannt wird.
Das ULD erklärt, dass der Vollzug der Steuergesetze in erster Linie durch die Länderbehörden, zu denen auch die Finanzämter zählen, erfolgt. Deren datenschutzrechtliche Kontrolle obliege dem BfDI, soweit die Finanzämter personenbezogene Daten im Anwendungsbereich der Abgabenordnung (AO) verarbeiten (§ 32h Absatz 1 AO). Ebenfalls sei der BfDI für kommunale Steuerämter zuständig, soweit diese die Gewerbesteuer und die Grundsteuer festsetzen (§ 32h Absatz 1, § 1 Absatz 2 Nummer 1 AO).

Mitgliedschaften